Dass ich alte AP2-Prüfungen meinen Schülerinnen habe erläutern sollen, hatte ich schon beschrieben. Dass wir gemeinsam eine Strategie zur Lösung der ’sprachlichen Verschleierung’ entwickelt und trainiert haben, auch. Nicht erwähnt habe ich, dass wir außerdem einzelne Prüfungsaufgaben gelöst haben. Und natürlich läge es jetzt nahe, auch die über proTirone allen bereitzustellen. Das könnte — naiv umgesetzt — rechtliche Grenzen verletzen. Wie es sauber gehen sollte, beschreibe ich hier:
Disclaimer: Der folgende Text interpretiert Rechtslagen. Er gibt ausschließlich die laienhafte Deutung des Autors wieder und darf an keiner Stelle als Rechtsberatung gelesen werden. Wer urheberrechtliche Zweifel an seinem Tun hat, tut gut daran, sich juristisch beraten zu lassen.
Hintergrund
Die Herausforderung beginnt am Anfang: Die Prüfungen der Fachinformatik werden von einem gemäß “§40 Berufsbildungsgesetz” “überregional” besetzten “Ausschuss” entwickelt und “beschlossen”. Die Urheberrechte für die Aufgabentexte und Musterlösungen liegen bei der “ZPA Nord-West”.((vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralstelle_für_Prüfungsaufgaben_Nord-West). Als Inhaberin der Verwertungsrechte legt die ZPA-Nord-West fest, dass “die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Prüfungsaufgaben und Lösungen […] nicht gestattet (sei)”. So oder ähnlich ist es auf der ersten Seite aller Aufgabenbögen vermerkt.1
Trotzdem können wir die Aufgabentexte beim U‑Form-Verlag käuflich erwerben.2 Zu einigen Ausgaben gibt es sogar Lösungen. Solch ein Angebot ist legal nur möglich, wenn die ZPA-Nord-West dem U‑Form-Verlag ein Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht eingeräumt hat. Dass sie das — wohl gegen Einwurf kleiner Münzen — tatsächlich getan hat, ist anzunehmen.
Fragt sich also, was wir als U‑Form-Verlagskunden mit den von uns erworbenen Exemplaren tun dürfen. Konkludent sollte sich ergeben, dass wir die Aufgabentexte nutzen dürfen — also lesen, verstehen und lösen. Wir dürfen unsere Ausgaben auch an Dritte verschenken, so wie ich ein gekauftes Buch verschenken darf. Wir sollten die Aufgabenblätter sogar einscannen und zur Absicherung gegen Brand- und Wasserschäden in elektronischer Form speichern dürfen. Abschreiben oder kopieren und in Kopie an Dritte weitergeben dürfen wir sie nicht, weder in Papierform noch elektronisch.
Hier gibt es den ersten Stolperstein: Wenn ich als Schüler eine Aufgabe löse, darf ich meine Lösung sicher an Mitschüler weitergeben. Denn die Urheber- also Verwertungsrechte für meine Lösung liegen bei mir. Aber: Meine Lösung darf — streng genommen — nicht den Prüfungstext selbst enthalten. Denn den hätte ich damit ja abgeschrieben (vervielfältigt) und weitergereicht (vervielfältigt).
Jetzt wird es noch spannender: Meine Schule kauft/erhält regelmäßig Prüfungstexte und legt die Blätter in einem Ordner ab. In diesem Jahr war ich für die DPA- und DV-AP2-Texte zuständig. Wir Lehrer dürfen die Prüfungstexte also aus dem Ordner nehmen und lesen. Wir dürfen sie auch anderen zeigen. All das sollte mit dem Kauf beim U‑Form-Verlag rechtlich abgesichert sein.
Nur lässt sich damit kein Unterricht machen. Wir haben viele Schüler. Und jedem der Reihe nach die Blätter vorzulegen ist unpraktikabel. Glücklicherweise hat der Gesetzgeber dafür eine Lösung vorgesehen.
(1) Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden
- für Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung,
- für Lehrende und Prüfer an derselben Bildungseinrichtung sowie
- für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient.
vgl. Urheberrechtsgesetz, §60a, Unterricht und Lehre3
Damit kann die Schule schon mehr tun: Ich als Lehrer darf demnach einzelne Aufgaben aus den Blättern kopieren und den Schülerinnen im Unterricht zur Bearbeitung vorlegen — sofern ich die 15%-Grenze einhalte. Ich dürfte meinen Schülerinnen vielleicht sogar solche Zettel als Hausaufgabe mitgeben — obwohl mein Gefühl (IANAL) mir sagt, das könnte grenzwertig werden. Was aber durch $65,1 UHG sicher nicht abgedeckt wäre, ist als Lehrer die Prüfungsbögen auf einen öffentlichen Server eingescannt zum Download bereitzustellen.
Und damit sind wir bei proTirone angelangt. So nett die Idee wäre, alte Prüfungstexte den kommenden Schülerinnen samt Lösungen auf einem GIT-Server bereitzustellen, erlaubt wäre das nicht. So sehr dass die Ausbildung auch unterstützte, die Rechtevergabe der ZPA-Nord-West gibt das nicht her. Also werde ich das auch nicht tun.
Lösung
Allerdings darf ich meine eigenen (sic!) Lösungen bereitstellen, sofern sie den Text der Prüfungen selbst nicht enthalten. Und genauso gehe ich vor:
- in https://github.com/protirone/protirone.lessons/tree/main/fachinformatik/lf.ap2:
ap2.dp.2024SO.t1.a2-diagrams.pdfap2.dp.2024SO.t1.a2-solutions.pdf
Es gibt jetzt unter protirone.lessons/fachinformatik die Ordner lf.ap1 und lf.ap2. Darin befinden sich meine Lösungen. Für jede einzelne Aufgabe stehen ein oder zwei Lösungsdateien bereit: die Lösung in Textform und — wo gefordert — das zugehörige Diagramm. Die Dateinamen verweisen auf den Prüfungstyp, die Fachrichtung, den Zeitpunkt und die Aufgabennummer. Der Prüfungstext selbst ist in den Dateien nicht enthalten.
Sicher ist das Angebot noch dürftig. Es wird im Laufe der Jahre wachsen. Allerdings löse ich nur Aufgaben aus ‘meinen’ Lernfeldern. Deshalb ist dies ein Punkt, wo die Community gut kontribuieren könnte. Warum nicht die eigenen Lösungen auf diesem Wege (unter einer CC-BY-Lizenz) allgemein zur Verfügung stellen? Praktisch tut ihr Schülerinnen es ja unter euch sowieso. Und — liebe Kolleginnen — warum können wir das nicht gemeinsam komplettieren?
Weil die Lösungen nicht perfekt sind? Weil mehr oder kleine Fehler auf Euch zurückfallen? Glaubt mir — es fällt auf mich zurück! Und ich halte das aus. Und wir als Community werden es schon gerade biegen.
Mein Standpunkt dazu ist simpel:
Wer eine falsche Lösung durchgeht und entdeckt und versteht, warum sie falsch ist, hat sich sehr gut vorbereitet. Die guten Programmierer haben Programmieren durch das Sichten (und Verbessern) von Code anderer gelernt.
Und für alle: Happy learning, happy coding, happy reusing
Und was ist der größere Zusammenhang?
Auch unser Projekt proTirone beginnt mit dem wohin und wozu, gefolgt von einer kleinen Reorg und einer Generalisierung des Namens aus Anlass der OER-Konferenz 2026. Für das jeweilige Lernfeld den Scope zu klären, ist wichtig. Beim Unterricht heißt das nur anders, nämlich Curriculum. Die Lernfeldsystematik erlaubt es sogar, das Lernfeld 3 in den Lernfeld-9-Stunden für die AP1 zu wiederholen, systematisch und im Schnelldurchgang. Und es erlaubt AP2 spezifische Infos bereitzustellen, für die FIAE, die FIDV und die FIDP, samt AP2-Lösungen.
Im Übrigen: Männer sind mitgemeint.
- vgl. pars pro toto: Abschlussprüfung Winter 2025/2026, Fachinformatiker / Fachinformatikerin, Digitale Vernetzung, Blatt 1 [↩]
- pars proto: https://www.u‑form-shop.de/abschlusspruefung/fachinformatiker-fachinformatikerin/daten-und-prozessanalyse/fachinformatiker-fachinformatikerin-ihk-abschlusspruefung-teil-2-fachrichtung-daten-und-prozessanalyse [↩]
- https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60a.html [↩]