Fachinformatik

AP2-Prüfungstexte und ‑Lösungen

Dass ich alte AP2-Prü­fun­gen mei­nen Schü­le­rin­nen habe erläu­tern sol­len, hat­te ich schon beschrie­ben. Dass wir gemein­sam eine Stra­te­gie zur Lösung der ’sprach­li­chen Ver­schleie­rung’ ent­wi­ckelt und trai­niert haben, auch. Nicht erwähnt habe ich, dass wir außer­dem ein­zel­ne Prü­fungs­auf­ga­ben gelöst haben. Und natür­lich läge es jetzt nahe, auch die über pro­Ti­ro­ne allen bereit­zu­stel­len. Das könn­te — naiv umge­setzt — recht­li­che Gren­zen ver­let­zen. Wie es sau­ber gehen soll­te, beschrei­be ich hier:

Dis­clai­mer: Der fol­gen­de Text inter­pre­tiert Rechts­la­gen. Er gibt aus­schließ­lich die lai­en­haf­te Deu­tung des Autors wie­der und darf an kei­ner Stel­le als Rechts­be­ra­tung gele­sen wer­den. Wer urhe­ber­recht­li­che Zwei­fel an sei­nem Tun hat, tut gut dar­an, sich juris­tisch bera­ten zu las­sen.

Hintergrund

Die Her­aus­for­de­rung beginnt am Anfang: Die Prü­fun­gen der Fach­in­for­ma­tik wer­den von einem gemäß “§40 Berufs­bil­dungs­ge­setz” “über­re­gio­nal” besetz­ten “Aus­schuss” ent­wi­ckelt und “beschlos­sen”. Die Urhe­ber­rech­te für die Auf­ga­ben­tex­te und Mus­ter­lö­sun­gen lie­gen bei der “ZPA Nord-West”.((vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralstelle_für_Prüfungsaufgaben_Nord-West). Als Inha­be­rin der Ver­wer­tungs­rech­te legt die ZPA-Nord-West fest, dass “die Ver­viel­fäl­ti­gung, Ver­brei­tung und öffent­li­che Wie­der­ga­be der Prü­fungs­auf­ga­ben und Lösun­gen […] nicht gestat­tet (sei)”. So oder ähn­lich ist es auf der ers­ten Sei­te aller Auf­ga­ben­bö­gen ver­merkt.1

Trotz­dem kön­nen wir die Auf­ga­ben­tex­te beim U‑Form-Ver­lag käuf­lich erwer­ben.2 Zu eini­gen Aus­ga­ben gibt es sogar Lösun­gen. Solch ein Ange­bot ist legal nur mög­lich, wenn die ZPA-Nord-West dem U‑Form-Ver­lag ein Ver­viel­fäl­ti­gungs- und Ver­brei­tungs­recht ein­ge­räumt hat. Dass sie das — wohl gegen Ein­wurf klei­ner Mün­zen — tat­säch­lich getan hat, ist anzu­neh­men.

Fragt sich also, was wir als U‑Form-Ver­lags­kun­den mit den von uns erwor­be­nen Exem­pla­ren tun dür­fen. Kon­klu­dent soll­te sich erge­ben, dass wir die Auf­ga­ben­tex­te nut­zen dür­fen — also lesen, ver­ste­hen und lösen. Wir dür­fen unse­re Aus­ga­ben auch an Drit­te ver­schen­ken, so wie ich ein gekauf­tes Buch ver­schen­ken darf. Wir soll­ten die Auf­ga­ben­blät­ter sogar ein­scan­nen und zur Absi­che­rung gegen Brand- und Was­ser­schä­den in elek­tro­ni­scher Form spei­chern dür­fen. Abschrei­ben oder kopie­ren und in Kopie an Drit­te wei­ter­ge­ben dür­fen wir sie nicht, weder in Papier­form noch elek­tro­nisch.

Hier gibt es den ers­ten Stol­per­stein: Wenn ich als Schü­ler eine Auf­ga­be löse, darf ich mei­ne Lösung sicher an Mit­schü­ler wei­ter­ge­ben. Denn die Urhe­ber- also Ver­wer­tungs­rech­te für mei­ne Lösung lie­gen bei mir. Aber: Mei­ne Lösung darf — streng genom­men — nicht den Prü­fungs­text selbst ent­hal­ten. Denn den hät­te ich damit ja abge­schrie­ben (ver­viel­fäl­tigt) und wei­ter­ge­reicht (ver­viel­fäl­tigt).

Jetzt wird es noch span­nen­der: Mei­ne Schu­le kauft/erhält regel­mä­ßig Prü­fungs­tex­te und legt die Blät­ter in einem Ord­ner ab. In die­sem Jahr war ich für die DPA- und DV-AP2-Tex­te zustän­dig. Wir Leh­rer dür­fen die Prü­fungs­tex­te also aus dem Ord­ner neh­men und lesen. Wir dür­fen sie auch ande­ren zei­gen. All das soll­te mit dem Kauf beim U‑Form-Ver­lag recht­lich abge­si­chert sein.

Nur lässt sich damit kein Unter­richt machen. Wir haben vie­le Schü­ler. Und jedem der Rei­he nach die Blät­ter vor­zu­le­gen ist unprak­ti­ka­bel. Glück­li­cher­wei­se hat der Gesetz­ge­ber dafür eine Lösung vor­ge­se­hen.

(1) Zur Ver­an­schau­li­chung des Unter­richts und der Leh­re an Bil­dungs­ein­rich­tun­gen dür­fen zu nicht kom­mer­zi­el­len Zwe­cken bis zu 15 Pro­zent eines ver­öf­fent­lich­ten Wer­kes ver­viel­fäl­tigt, ver­brei­tet, öffent­lich zugäng­lich gemacht und in sons­ti­ger Wei­se öffent­lich wie­der­ge­ge­ben wer­den

  1. für Leh­ren­de und Teil­neh­mer der jewei­li­gen Ver­an­stal­tung,
  2. für Leh­ren­de und Prü­fer an der­sel­ben Bil­dungs­ein­rich­tung sowie
  3. für Drit­te, soweit dies der Prä­sen­ta­ti­on des Unter­richts, von Unter­richts- oder Lern­ergeb­nis­sen an der Bil­dungs­ein­rich­tung dient.

vgl. Urhe­ber­rechts­ge­setz, §60a, Unter­richt und Leh­re3

Damit kann die Schu­le schon mehr tun: Ich als Leh­rer darf dem­nach ein­zel­ne Auf­ga­ben aus den Blät­tern kopie­ren und den Schü­le­rin­nen im Unter­richt zur Bear­bei­tung vor­le­gen — sofern ich die 15%-Grenze ein­hal­te. Ich dürf­te mei­nen Schü­le­rin­nen viel­leicht sogar sol­che Zet­tel als Haus­auf­ga­be mit­ge­ben — obwohl mein Gefühl (IANAL) mir sagt, das könn­te grenz­wer­tig wer­den. Was aber durch $65,1 UHG sicher nicht abge­deckt wäre, ist als Leh­rer die Prü­fungs­bö­gen auf einen öffent­li­chen Ser­ver ein­ge­scannt zum Down­load bereit­zu­stel­len.

Und damit sind wir bei pro­Ti­ro­ne ange­langt. So nett die Idee wäre, alte Prü­fungs­tex­te den kom­men­den Schü­le­rin­nen samt Lösun­gen auf einem GIT-Ser­ver bereit­zu­stel­len, erlaubt wäre das nicht. So sehr dass die Aus­bil­dung auch unter­stütz­te, die Rech­te­ver­ga­be der ZPA-Nord-West gibt das nicht her. Also wer­de ich das auch nicht tun.

Lösung

Aller­dings darf ich mei­ne eige­nen (sic!) Lösun­gen bereit­stel­len, sofern sie den Text der Prü­fun­gen selbst nicht ent­hal­ten. Und genau­so gehe ich vor:

Es gibt jetzt unter protirone.lessons/fachinformatik die Ord­ner lf.ap1 und lf.ap2. Dar­in befin­den sich mei­ne Lösun­gen. Für jede ein­zel­ne Auf­ga­be ste­hen ein oder zwei Lösungs­da­tei­en bereit: die Lösung in Text­form und — wo gefor­dert — das zuge­hö­ri­ge Dia­gramm. Die Datei­na­men ver­wei­sen auf den Prü­fungs­typ, die Fach­rich­tung, den Zeit­punkt und die Auf­ga­ben­num­mer. Der Prü­fungs­text selbst ist in den Datei­en nicht ent­hal­ten.

Sicher ist das Ange­bot noch dürf­tig. Es wird im Lau­fe der Jah­re wach­sen. Aller­dings löse ich nur Auf­ga­ben aus ‘mei­nen’ Lern­fel­dern. Des­halb ist dies ein Punkt, wo die Com­mu­ni­ty gut kon­tri­bu­ie­ren könn­te. War­um nicht die eige­nen Lösun­gen auf die­sem Wege (unter einer CC-BY-Lizenz) all­ge­mein zur Ver­fü­gung stel­len? Prak­tisch tut ihr Schü­le­rin­nen es ja unter euch sowie­so. Und — lie­be Kol­le­gin­nen — war­um kön­nen wir das nicht gemein­sam kom­plet­tie­ren?

Weil die Lösun­gen nicht per­fekt sind? Weil mehr oder klei­ne Feh­ler auf Euch zurück­fal­len? Glaubt mir — es fällt auf mich zurück! Und ich hal­te das aus. Und wir als Com­mu­ni­ty wer­den es schon gera­de bie­gen.

Mein Stand­punkt dazu ist sim­pel:

Wer eine fal­sche Lösung durch­geht und ent­deckt und ver­steht, war­um sie falsch ist, hat sich sehr gut vor­be­rei­tet. Die guten Pro­gram­mie­rer haben Pro­gram­mie­ren durch das Sich­ten (und Ver­bes­sern) von Code ande­rer gelernt.

Und für alle: Hap­py lear­ning, hap­py coding, hap­py reu­sing


Und was ist der größere Zusammenhang?

Auch unser Pro­jekt pro­Ti­ro­ne beginnt mit dem wohin und wozu, gefolgt von einer klei­nen Reorg und einer Gene­ra­li­sie­rung des Namens aus Anlass der OER-Kon­fe­renz 2026. Für das jewei­li­ge Lern­feld den Scope zu klä­ren, ist wich­tig. Beim Unter­richt heißt das nur anders, näm­lich Cur­ri­cu­lum. Die Lern­feld­sys­te­ma­tik erlaubt es sogar, das Lern­feld 3 in den Lern­feld-9-Stun­den für die AP1 zu wie­der­ho­len, sys­te­ma­tisch und im Schnell­durch­gang. Und es erlaubt AP2 spe­zi­fi­sche Infos bereit­zu­stel­len, für die FIAE, die FIDV und die FIDP, samt AP2-Lösun­gen.

Im Übri­gen: Män­ner sind mit­ge­meint.

  1. vgl. pars pro toto: Abschluss­prü­fung Win­ter 2025/2026, Fach­in­for­ma­ti­ker / Fach­in­for­ma­ti­ke­rin, Digi­ta­le Ver­net­zung, Blatt 1 []
  2. pars pro­to: https://www.u‑form-shop.de/abschlusspruefung/fachinformatiker-fachinformatikerin/daten-und-prozessanalyse/fachinformatiker-fachinformatikerin-ihk-abschlusspruefung-teil-2-fachrichtung-daten-und-prozessanalyse []
  3. https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60a.html []

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