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Futter für die Footer III: Eine Copyright-Zeile

Ernährung durch Obst

Im euro­päi­schen Rechts­raum gehö­ren die Ver­wer­tungs­rech­te von Haus aus der Ver­fas­se­rin eines Wer­kes. Sie muss nichts Wei­te­res dazu tun. Im ame­ri­ka­ni­schen Rechts­raum ist das anders. Dort fällt jedes Werk per Default in die ‘Public Domain’. Erst wenn die Autorin ihr ‘Copy­right’ aktiv rekla­miert, gehört das Werk ihr auch.

Was pas­siert nun mit ori­gi­när euro­päi­schen Wer­ken im ame­ri­ka­ni­schen Rechts­raum? Ohne Rekla­ma­ti­on der Urhe­ber­schaft dro­hen sie dort in die Public Domain zu fal­len. Frau ist also gut bera­ten, ihre euro­päi­schen Ver­öf­fent­li­chun­gen mit einem Copy­right-Hin­weis aus­zu­zeich­nen, auch wenn das aus Sicht einer Euro­päe­rin über­flüs­sig zu sein scheint.

Und so soll­te sie es auch mit ihren Inter­net-Sites hal­ten. 1

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Lösung

  • Füge die fol­gen­de Zei­le der Datei scss/_bscore_customer.scss in Dei­nem Child-The­me hin­zu:
.bootscore-copyright {display: none;}
  • Füge unter Appearance/Widgets dem neu­en Wid­get Foo­ter Info eine Text­box hin­zu
  • Tra­ge eine Text­zei­le ein, die mit (C) YEAR Author-Name beginnt.

Hintergrund

Update Schild
Bis zur Ver­si­on bootS­core 5.2.3.3 muss­ten wir für die Copy­right­li­ne selbst ein Wid­get erzeu­gen und in der Datei footer.php akti­vie­ren. Mit Ver­si­on 5.2.3.4 haben die bootS­core-Autoren 2 die­se Idee einer edi­tier­ba­ren CR-Line dan­kens­wer­ter­wei­se auf­ge­nom­men und stel­len dafür das Wid­get ‘Foo­ter Info’ bereit. In die­sem Sin­ne habe ich Lösung und Hin­ter­gund­in­for­ma­tio­nen aktua­li­siert.

So bleibt nach dem Update noch die Fra­ge nach Ort und Copy­right-Zei­chen in der Zei­le. Die Form ist hier eher sekun­där: Du bist nicht gezwun­gen, das HTML-Tag $copy; für © zu ver­wen­den. Du kannst auch Bil­der wie ver­wen­den. Oder — ganz old-fashio­ned — den String(C). Du brauchst auch kei­nen Ort und kein Land hin­zu­zu­fü­gen. Im Streit­fall musst Du nur bewei­sen, dass Du Du bist. Des­halb füge ich trotz­dem oft noch mei­nen Wohn­ort und mei­ne Nati­on hin­zu. Ob das funk­tio­niert? Kei­ne Ahnung. Ich bin kein Rechts­an­walt und gebe kei­ne Rat­schlä­ge; ich erzäh­le nur. Und ich bin noch nie in einen Streit ver­wi­ckelt wor­den.

Im Übri­gen: Män­ner sind mit­ge­meint.

  1. Des­halb sagt die FSF, dass die freie GNU Soft­ware zuerst unter das Copy­right gestellt wer­den müs­se, um danach mit­tels der GPL zu Copy­left-Soft­ware wer­den zu kön­nen.[]
  2. ja, es sind bis dato wirk­lich nur Män­ner[]
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