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	Kommentare zu: FOSS in der Cloud. Oder: Die Sache mit der Milch	</title>
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		Von: Frank		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Frank]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jul 2012 08:19:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wenn Du von unterlaufen sprichst würde ich zweierlei Dinge unterscheiden um die Widerstprüchlichkeit herauszuarbeiten mit der man konfrontiert ist.

Wenn man GPL/Copyleft so versteht, dass es darum geht User-Rechte and der Software zu stärken und diese Sicherzustellen, dann unterläuft Cloud Computing dies, die meisten User bekommen weder direkten Zugriff auf die Software noch auf die Rohdaten die sie selber auf den Server eines Dritten befördern.

Wenn man allerdings die GPL streng am Text entlang liest und so tut also ob die Welt weiter nicht existiert (ein Programmierer meint gerne mal, er könnte einen Lizenztext einfach &quot;ausführen&quot; und dann kommt immer ein klarer Output raus), die GPL quasi als Selbstzweck geschaffen würde, dann kann man natürlich ohne mit der Wimper zu zucken auch sagen das Cloud Computing die GPL gar nicht unterwandern kann, weil Cloud Computing in der GPL nicht vorkommt.

Unterhält man sich allerdings mit Kindern über das Thema, dann wird schnell klar, dass durchaus ein Fall vorliegt den man durchaus problematisieren kann (und wenn man sich ernsthaft mit der Lizensierung freier Software auseinandersetzt meiner Meinung nach auch tun sollte).

Wie es rechtlich zu bewerten ist, wenn Du eine GPL lizensierte Software an deinen Administrator distributierst, dass solltest Du allerdings deinen Anwalt fragen. Ich vermute mal, das kommt sicherlich auf einige Details an, zB. in welchen Arbeits- und Anstellungverhältnis beide and er Distirbution beteiligten Personen stehen. Könnte ja sein, dass beide abhänig bei der selben juristischen Person beschäftigt sind, es sich somit also rechtlich gar nicht um zwei verschiedene rechtssubjekte handeln könnte. Nicht verzagen, Anwalt fragen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Du von unterlaufen sprichst würde ich zweierlei Dinge unterscheiden um die Widerstprüchlichkeit herauszuarbeiten mit der man konfrontiert ist.</p>
<p>Wenn man GPL/Copyleft so versteht, dass es darum geht User-Rechte and der Software zu stärken und diese Sicherzustellen, dann unterläuft Cloud Computing dies, die meisten User bekommen weder direkten Zugriff auf die Software noch auf die Rohdaten die sie selber auf den Server eines Dritten befördern.</p>
<p>Wenn man allerdings die GPL streng am Text entlang liest und so tut also ob die Welt weiter nicht existiert (ein Programmierer meint gerne mal, er könnte einen Lizenztext einfach “ausführen” und dann kommt immer ein klarer Output raus), die GPL quasi als Selbstzweck geschaffen würde, dann kann man natürlich ohne mit der Wimper zu zucken auch sagen das Cloud Computing die GPL gar nicht unterwandern kann, weil Cloud Computing in der GPL nicht vorkommt.</p>
<p>Unterhält man sich allerdings mit Kindern über das Thema, dann wird schnell klar, dass durchaus ein Fall vorliegt den man durchaus problematisieren kann (und wenn man sich ernsthaft mit der Lizensierung freier Software auseinandersetzt meiner Meinung nach auch tun sollte).</p>
<p>Wie es rechtlich zu bewerten ist, wenn Du eine GPL lizensierte Software an deinen Administrator distributierst, dass solltest Du allerdings deinen Anwalt fragen. Ich vermute mal, das kommt sicherlich auf einige Details an, zB. in welchen Arbeits- und Anstellungverhältnis beide and er Distirbution beteiligten Personen stehen. Könnte ja sein, dass beide abhänig bei der selben juristischen Person beschäftigt sind, es sich somit also rechtlich gar nicht um zwei verschiedene rechtssubjekte handeln könnte. Nicht verzagen, Anwalt fragen.</p>
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